Stellenbudget
Mit dem Stellenbudget richten wir uns nach dem kantonalen Stellenplankonzept. Damit gewährleisten wir dem Kanton Zürich, insbesondere den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, dass mit Universitären Mitteln nicht unkontrolliert Stellen auf- oder abgebaut werden.
Nicht unter das Stellenbudget fallen drittfinanzierte Anstellungen.
Das Stellenbudget bildet Ihre Obergrenze für zulässige Anstellungen in VZÄ.
Bei Anstellungen aus Universitären Mitteln ist neben dem finanziellen Rahmen (Budget) auch das Stellenbudget in den einzelnen Kategorien einzuhalten: «Professuren», «Qualifikationsstellen» sowie «wissenschaftliches Personal» und «administrativ-technisches Personal».
Vom Stellenbudget ausgenommen sind neben den drittfinanzierten Anstellungen auch Anstellungen, die Ausbildungscharakter haben (Lernende / Praktikantinnen und Praktikanten) oder der Überbrückung personeller Engpässe (Stundenlöhner, max. auf 12 Monate befristete Anstellungen) dienen.
Falls das Stellenbudget auf Stufe Fakultät/UL-Bereich eingehalten werden kann, Ihr Stellenbudget unterjährig jedoch nicht ausreicht, kann eine Überschreitung bei der Dekanin / dem Dekan bzw. dem zuständigen UL-Mitglied beantragt und bewilligt werden.