Zahlungsanweisung
Für einige, besondere Geschäftsfälle (Stipendienauszahlung, Probandenzahlung, Spesenvergütung an Dritte, Mitgliederbeiträge, Zahlung an Projektpartner, Rückzahlung an Geldgeber) ist eine sog. «Zahlungsanweisung» erforderlich.
Dafür muss ein Zahlungsauftrag mit einer Dokumentation des Geschäftsfalls (z.B. Originalbeleg, Abrechnung, Zahlungsaufforderung, Vertragskopie) erfasst werden.
Zahlungsaufträge werden von den administrativen Supportkräften elektronisch im Webportal erfasst und von der/dem finanziell Verantwortlichen im KWF freigegeben.
System: Zahlungsauftrag