Einnahmen-Verträge
Für Rechtsgeschäfte mit Einnahmen (vor allem bei DM) ist eine geeignete Dokumentation (E-Mail, Zuwendungsschreiben o.ä.) mit Angaben zu
- Betrag,
- Zahlungstermin(e),
- Verwendungszweck und
- Geldgeber:in (letzteres nur, falls Betrag > 1‘000 CHF)
erforderlich.
Vertragsprüfung
Einnahmen-Verträge sind zu prüfen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Immaterialgüterrecht (Rechte am geistigen Eigentum)
- Besondere Auflagen oder Bedingungen (Haftung oder umfassende Bekanntmachungsleistungen)
- Gesamtbetrag > CHF 150'000
Schriftform
Ein schriftlicher Vertrag ist dann abzuschliessen, wenn
- Gesamtbetrag > 150‘000 CHF oder
- ein Kriterium der Vertragsprüfung (siehe oben) erfüllt ist.
Je nach Rechtsgeschäft sind für die Vertragsprüfung folgende Prüfstellen zuständig:
- Unitectra: Verwertung von unserem geistigen Eigentum und Material Transfer Abkommen
- Research & Grants Office: Forschungsprogramme der EU (ausser ESA) und der USA (z.B. NIH)
- DM-Management: alle weiteren Rechtsgeschäfte
Sämtliche Rechtsgeschäfte können zur Prüfung über das AVA-Portal eingereicht werden.
Drittmittel-Prüfpflicht und Prüfstellen (Übersicht)

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