Einkauf und Verträge
Schriftform
Rechtsgeschäfte mit Ausgaben erfordern grundsätzlich die Schriftform. Ausnahme: Bestellungen über die Bestellplattform P4U.
Ein schriftlicher Vertrag ist dann abzuschliessen, wenn
- Gesamtbetrag > 10‘000 CHF oder
- ein Kriterium der betragsunabhängigen Prüfung (siehe Vertragsprüfung) erfüllt ist.
Vertragsprüfungen
Folgende Verträge müssen vor Abschluss durch die Abteilung Recht und Datenschutz geprüft werden:
- einmalige Ausgaben > 150'000 CHF oder
- wiederkehrende Ausgaben > 30'000 CHF pro Jahr
- wenn ein Kriterium der betragsunabhängigen Prüfung erfüllt ist
Die Kriterien für eine betragsunabhängige Prüfung sind
- Haftungen und Konventionalstrafen (falls nicht unsere aktuellen AGB gelten)
- Dauerschuldverhältnis (z.B. Miete, Pacht, Leasing)
- Immaterialgüterrechte (z.B. Urheber- oder Lizenzrechte)
- Auslagerung von Aufgaben an Dritte (z.B. Datenbearbeitung)
- Kooperation mit Dritten (z.B. Schaffung gemeinsamer Einrichtungen)
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit Ausgaben sind grundsätzlich unsere aktuellen AGB zu vereinbaren.
Mit P4U steht Ihnen unsere elektronische Bestell- und Einkaufsplattform zur Verfügung. Sie profitieren dabei von attraktiven Preiskonditionen, kurzen Lieferzeiten sowie einer einfachen Rechnungsabwicklung.
Beschaffungen von Einrichtungen/Geräten mit einem Wert > 10‘000 CHF unterliegen einer Bedarfsprüfung und der zentralen Koordination durch die Fachstelle Asset Management.
Bei grösseren Einkäufen sind die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens zu beachten. Je nach Beschaffungswert ist
- eine freihändige Vergabe möglich (< CHF 150'000)
- ein Einladungsverfahren (< CHF 250'000)
- ein offenes / selektives Verfahren (>= 250‘000 CHF) vorzusehen.