IKS (DB)
Für die Erfassung der jährlichen IKS-Berichte durch die Leitungen der Einheiten und die Prozesseigner steht eine separate Datenbank zur Verfügung.
Die Angaben bilden die Grundlagen für unseren IKS-Rechenschaftsbericht gegenüber dem Kanton Zürich.
Je nach Rolle werden Sie aufgefordert, einen oder mehrere der nachstehenden Berichte einzureichen:
- Leitung Einheit: Einhaltung der Pflichten gemäss FHB/Prüfung und Freigabe des Jahresergebnisses (Vollständigkeitserklärung)
- Leitung Einheit (mit IKS-Prozess-verantwortung): Sicherstellung eines
adäquaten IKS-Umfelds - IKS-Prozesseigner: Dokumentation der finanzrelevanten Geschäftsprozesse resp. finanzrelevanten IT-Applikationen und deren Risiko-Kontroll-Matrizen
Die Leitung einer Einheit erhält zu Beginn einer Berichtsperiode automatisch Zugriff auf die Datenbank. Sie kann Mitarbeitenden die Berechtigungen zur Bearbeitung (Autoren/IKS-Prozesseigner) zuweisen. Die Visierung (einreichen/genehmigen) des IKS-Berichts verbleibt jedoch bei der Führungsverantwortlichen Person.